Mitgliedschaft kündigen

Jedes unserer Mitglieder liegt uns am Herzen. Falls Unzufriedenheit der Grund für Deine Kündigungsabsicht sein sollte, dann möchten wir Dich bitten, den geschäftsführenden Vorstand anzurufen und Deine Beweggründe kurz zu schildern. Ein persönliches Gespräch kann viel bewirken und wir haben für unsere Mitglieder immer ein offenes Ohr. Deswegen sollte der erste Schritt das Gespräch sein. Selbst wenn Deine Entscheidung bereits fest steht, hätten wir nur auf diesem Wege die Möglichkeit, eventuelle Änderungen zu beschließen und Du würdest anderen Mitgliedern helfen, positivere Erfahrungen zu machen. Oft sind es wirklich nur Kleinigkeiten und damit verbundene Emotionen, die einen dazu bringen, die Mitgliedschaft zu kündigen.

Erst wenn wirklich nichts mehr geht oder zwingende Gründe (z.B. Umzug, gesundheitliche oder berufliche Einschränkungen u.s.w.) vorliegen, solltest Du eine Kündigung in Betracht ziehen.

Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von einem Monat jeweils zum 30.06. oder 31.12 eines Jahres gekündigt werden.

Die Kündigung muss beim geschäftsführenden Vorstand schriftlich eingereicht werden. Dies geschieht entweder

Die Kündigung muss die Mitgliedsnummer und den vollständigen Namen enthalten.

Auf jeden Fall bedauern wir, Dich als Mitglied aus unseren Reihen zu verlieren und würden uns freuen, Dich zu einem späteren Zeitpunkt als Rückkehrer wieder willkommen zu heißen.